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    Selbsthilfe-Tool · Keine Steuerberatung/ Einzelfallprüfung · Ergebnisse können abweichen – bitte prüfen

    FAQ

    Häufige Fragen

    Antworten auf die wichtigsten Fragen zu KapitalTax, Interactive Brokers Steuererklärung und Vorabpauschale.

    Allgemein

    Das Selbsthilfe-Tool von KapitalTax ist kostenlos.

    Nein. KapitalTax ist keine Steuerberatung und ersetzt keine individuelle Prüfung. Alle Auswertungen müssen sorgfältig von dir geprüft werden und bei Unklarheiten sollte ein Steuerberater konsultiert werden.

    KapitalTax unterstützt alle Broker, die auf der Interactive Brokers Plattform basieren: Interactive Brokers direkt, LYNX, CapTrader und weitere Introducing Broker.

    Die Nutzung ist freiwillig. Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit oder bestimmte Ergebnisse.

    Nein, KapitalTax arbeitet use-case-basiert. Das bedeutet: Die Anwendung ist auf steuerliche Fallkonstellationen ausgerichtet, die viele Interactive-Brokers-Nutzer in der Praxis tatsächlich betreffen. Häufige und wichtige Steuerfälle werden gezielt abgedeckt. Seltene oder sehr spezielle Sonderfälle sind dagegen nicht automatisch Bestandteil der Anwendung, wenn dafür kein eigener Use Case implementiert ist.

    Daten & Export

    Nur den Flex-Export (XML) aus Interactive Brokers (oder Affiliate-Plattformen auf IB-Basis). Eine detaillierte Anleitung zum Export findest du hier.

    Logge dich bei Interactive Brokers ein, gehe zu 'Reports' → 'Flex Queries' und erstelle einen neuen Flex Query. Wähle alle relevanten Sektionen (Trades, Dividenden, etc.) und exportiere als XML. Guide.

    Überprüfe zunächst, ob deine Flex-Query alle notwendigen Daten enthält. Falls du dennoch Unstimmigkeiten findest, nutze gerne das Kontaktformular. KapitalTax wird kontinuierlich verbessert. Hinweis: Es wird ausschließlich technischer Support geleistet. Eine Beantwortung steuerlicher Einzelfragen sowie eine individuelle Prüfung der bereitgestellten Daten/ Ergebnisse erfolgt nicht.

    Berechnungen & Steuerrecht

    Die Berechnungen orientieren sich an den relevanten Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des Investmentsteuergesetzes (InvStG) sowie an einschlägigen BMF-Schreiben (Verwaltungsanweisungen). KapitalTax bildet diese Regeln technisch nach, ersetzt jedoch keine Steuerberatung oder Einzelfallprüfung. Weitere Details findest du auf der IBKR Steuererklärung Seite und so funktioniert's Seite.

    Die Ausgabe ist eine automatisierte Modell-/ Annäherungsrechnung. Sie kann von der tatsächlichen steuerlichen Behandlung abweichen. Bitte prüfe alle Outputs.

    Deutsche Broker stellen eine deutsche Steuerbescheinigung bereit, deren Angaben weitgehend direkt in die Steuererklärung übernommen werden können. Interactive Brokers stellt typischerweise keine solche deutsche Steuerbescheinigung bereit. Deshalb müssen steuerlich relevante Werte aus den Transaktionsdaten erst berechnet und eingeordnet werden.

    Wenn dieselbe Position mehrfach gekauft und später verkauft wurde, muss nachvollziehbar sein, welche Anschaffungen welchem Verkauf zugeordnet werden. Im deutschen Steuerkontext ist FIFO für depotverwahrte Wertpapiere der maßgebliche Ausgangspunkt.

    KapitalTax verwendet offizielle EZB-Referenzkurse für die Umrechnung von Fremdwährungsvorgängen. Die EZB veröffentlicht diese Referenzkurse als offizielle Wechselkurse.

    Weil bei Interactive Brokers viele Nutzer nicht nur Aktien und ETFs handeln, sondern auch Optionen. Themen wie Stillhalterprämien, gezahlte Prämien, Bezug zum Basiswert und Cash Settlement machen die steuerliche Einordnung deutlich komplexer. Das BMF-Schreiben behandelt Termingeschäfte ausdrücklich als eigenen Themenbereich.

    KapitalTax erkennt und verarbeitet viele typische Kapitalmaßnahmen automatisch. Dazu gehören unter anderem Aktiensplits und Reverse Splits mit rückwirkender Splitbereinigung sowie Spin-offs, wenn ein bekannter Fair Market Value vorliegt.

    Ja. Die Auswertung unterscheidet verschiedene Fondsarten, nimmt eine Vorkategorisierung vor und ermöglicht dem Nutzer anschließend noch eine Anpassung. Das erleichtert die spätere Weiterverarbeitung für die Steuererklärung.

    Je nach Depot und Ertragsart können insbesondere KAP, KAP-INV und SO relevant werden. Eine gute Aufbereitung hilft dabei, die Ergebnisse für diese spätere Zuordnung strukturiert vorzubereiten.

    Ja, KapitalTax bereitet Optionsgeschäfte aus Interactive Brokers automatisch für den deutschen Steuerkontext auf. Dazu gehören unter anderem Stillhalterprämien, Glattstellung, Barausgleich, Verfall, Ausübung und Assignment. Weitere Details findest du auf der Optionen-Seite.

    Ja, KapitalTax bereitet ausländische Kapitalerträge und die dazugehörige Quellensteuer automatisch auf. Dabei werden die länderspezifische DBA-Logik, die 25-%-Deckelung und gegebenenfalls die Teilfreistellung bei Investmenterträgen berücksichtigt. Weitere Details findest du auf der Quellensteuer-Seite.

    Optionen

    Ja. KapitalTax berücksichtigt unter anderem Stillhalterprämien, Glattstellungen, Barausgleich, Verfall, Assignment und Ausübung von Optionen und bereitet diese strukturiert für den deutschen Steuerkontext auf. Weitere Details findest du auf der Optionen-Seite.

    Die vereinnahmte Stillhalterprämie wird in dem Zeitpunkt steuerlich relevant, in dem sie dir zufließt. Für Nutzer ist das die wichtigste Grundregel beim Short Call oder Short Put.

    Bei Assignment kommt es darauf an, ob du Short Call oder Short Put bist. Beim Short Call kann die Zuteilung zur Lieferung des Basiswerts führen, beim Short Put zur Anschaffung des Basiswerts. Die zuvor erhaltene Stillhalterprämie bleibt dabei ein eigener steuerlicher Vorgang.

    Wenn eine gekaufte Option wertlos verfällt, werden die gezahlten Kosten der Option steuerlich als Verlust relevant.

    Wenn anstelle des Basiswerts ein Barausgleich erfolgt, wird dieser Barausgleich steuerlich erfasst. Die Kosten der Option werden bei der Ermittlung des Ergebnisses berücksichtigt.

    Nach der offiziellen BMF-Übersicht zu den steuerlichen Änderungen 2025 wurde der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Termingeschäfte gestrichen. Verluste sind damit wieder uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar.

    Quellensteuer

    Ja. KapitalTax bereitet ausländische Kapitalerträge und die dazugehörige Quellensteuer strukturiert auf, weist die anrechenbare Quellensteuer länderbezogen aus und berücksichtigt dabei DBA-Logik, 25-%-Deckelung und gegebenenfalls die Teilfreistellung bei Investmenterträgen. Weitere Details findest du auf der Quellensteuer-Seite.

    Nein. Maßgeblich ist nicht nur, wie viel tatsächlich einbehalten wurde, sondern auch, welcher Betrag nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen überhaupt anrechenbar ist und wie hoch der gesetzliche Höchstbetrag in Deutschland ist.

    Ja. Nach § 32d Abs. 5 EStG sind höchstens 25 % ausländische Steuer auf den einzelnen Kapitalertrag anrechenbar. Diese 25-%-Grenze ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Quellensteuerlogik.

    Bei ausländischen Investmenterträgen ist für den anrechenbaren Höchstbetrag nicht der Bruttoertrag maßgeblich, sondern der nach Teilfreistellung verbleibende steuerpflichtige Investmentertrag. Dadurch kann die anrechenbare Quellensteuer niedriger ausfallen als bei einem reinen Blick auf den Bruttoertrag.

    Weil deutsche Banken die anrechenbare ausländische Quellensteuer häufig direkt bei der Ermittlung der Abgeltungsteuer berücksichtigen. Bei Interactive Brokers fehlt diese typische deutsche Steuerlogik, sodass die Daten erst separat aufbereitet werden müssen.

    Vorabpauschale

    Ja, KapitalTax berechnet die Vorabpauschale automatisch für Fonds- und ETF-Bestände nach deutscher Systematik. Dabei werden unter anderem relevante Marktdaten, Ausschüttungen, Haltedauer im Anschaffungsjahr sowie die spätere steuerliche Einordnung berücksichtigt. Weitere Details findest du auf der Vorabpauschalen Seite.

    In der Praxis meist nicht die bloße Fonds-Erkennung, sondern die vollständige Ermittlung der für die Berechnung nötigen Daten: Jahresanfangswert, Jahresendwert, Ausschüttungen, Haltedauer im Anschaffungsjahr und Bestandsebene. Die gesetzliche Berechnung nach § 18 InvStG knüpft genau an diese Größen an.

    In der Praxis ist eine lot-bezogene Betrachtung wichtig, wenn ein Fondsbestand aus mehreren Anschaffungen besteht. Der Grund ist die unterschiedliche Haltedauer im Anschaffungsjahr und die saubere Verbindung zwischen Bestand, Zufluss und späterer Veräußerung. Gerade bei mehreren Käufen desselben ETFs ist die Vorabpauschale deshalb auf FIFO-Lot-Ebene extrem wichtig.

    Vereinfacht wird zunächst ein Basisertrag aus Jahresanfangswert, 70 % des Basiszinses und Anteilszahl ermittelt. Dieser Betrag wird auf den Wertzuwachs zuzüglich Ausschüttungen begrenzt, im Anschaffungsjahr zeitanteilig gekürzt und anschließend um die Ausschüttungen vermindert. Das ergibt die Vorabpauschale, soweit ein positiver Betrag verbleibt.

    Weil § 18 InvStG diese Werte unmittelbar für Basisertrag und Kappungsgrenze benötigt. Ohne diese Preise ist die Berechnung nicht sauber ableitbar.

    Im Anschaffungsjahr wird der Basisertrag monatsbezogen gekürzt. Deshalb ist der genaue Kaufzeitpunkt für die Berechnung relevant.

    Typischerweise nein, weil ETCs in der Regel keine Investmentfonds sind, sondern Schuldverschreibungen mit Rohstoffbezug. Die BaFin beschreibt ETCs entsprechend als Schuldverschreibungen und nicht als Fonds.

    Die Teilfreistellung hängt von der Fondsart ab und ist für die spätere steuerliche Behandlung relevant. Sie ändert aber nichts daran, dass zunächst die vollständigen Rechengrößen für die Vorabpauschale vorhanden sein müssen.

    Sie mindern später den Veräußerungsgewinn, und zwar gesetzlich ausdrücklich unabhängig von einer möglichen Teilfreistellung.

    Hinweis: KapitalTax unterstützt bei der strukturierten Aufbereitung von Interactive-Brokers-Daten für den deutschen Steuerkontext. Die Inhalte auf dieser Seite und die von KapitalTax bereitgestellten Auswertungen dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Aufbereitungszwecken und stellen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ob und wie einzelne Werte in der persönlichen Steuererklärung zu berücksichtigen sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.