In 4 Schritten zum Report
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Erstelle in Interactive Brokers eine Flex Query und lade sie als XML herunter.
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XML Upload bei KapitalTax. Keine Broker-Logins, kein API-Zugriff.
Auto-Report + optional ergänzen
KapitalTax erstellt die Auswertung automatisch. Optional kannst du Folgendes ergänzen:
- bereits bezahlte Vorabpauschalen
- Fondsklassifizierung
Auswertung erhalten & nutzen
Du erhältst klar strukturierte Tabellen und Summen, u. a. als Inputs für Anlage KAP, KAP-INV und SO deiner Steuererklärung.
Grundprinzipien der Rechenlogik
Die Regeln dahinter
1) FIFO-Zuordnung (First in, First out)
KapitalTax nutzt das FIFO-Prinzip zur Zuordnung von Anschaffungen und Abgängen – das ist die Standardlogik für die Ermittlung von Gewinnen/ Verlusten bei Wertpapieren.
Was heißt das praktisch?
Die zuerst gekauften Stücke/ Tranchen werden bei einem Verkauf zuerst verbraucht – inklusive sauberer Zuordnung von Anschaffungskosten und Verkauf.
2) EUR-Bewertung aller Transaktionen: EZB-Referenzkurse (Wertpapiere) & Trade-Kurse (FX)
Alle Werte im Report werden in EUR vereinheitlicht.
- Wertpapier-Transaktionen (Kauf/ Verkauf/ Erträge): Bewertung zum EZB-Referenzwechselkurs (Tageskurs) des jeweiligen Transaktionstags.
- FX-Transaktionen:
- Direkte EUR↔XX-FX-Trades: Bewertung zum tatsächlichen Ausführungskurs (Trade-Kurs) aus den Broker-Daten.
- Cross-FX YY↔XX (ohne EUR-Leg): Umrechnung über EUR auf Basis der EZB-Referenzkurse des Transaktionstags.
Hinweis: EZB-Referenzkurse sind Informations-/Referenzkurse und entsprechen nicht zwingend Kursen realer Markttransaktionen.
3) Zuflussprinzip bei Erträgen
Dividenden, Ausschüttungen und Zinsen werden nach dem tatsächlichen Zufluss erfasst (Zeitpunkt der Gutschrift beim Broker). Das erhöht die Prüfbarkeit, weil sich jede Zeile im Report mit den Broker-Auszügen abgleichen lässt.
Was KapitalTax konkret berechnet
A) Wertpapier-Transaktionen (Aktien, ETFs, Optionen, etc.)
Im Report enthalten (typisch):
- Gewinn/ Verlust je Verkauf (FIFO-basiert) + Gesamtsummen
- Detailtabellen mit Datum, Stückzahl, Kurs, Gebühren, EUR-Wert
- Separate Summen nach Instrumenttyp (wo sinnvoll)
Warum das wichtig ist: Du bekommst nicht nur eine Zahl, sondern eine prüffähige Herleitung (inkl. individuellen Transaktionen + Zwischensummen).
B) Währungstransaktionen (FX) & EUR-Bewertung
Im Report enthalten (typisch):
- FX-Gewinne/ -Verluste als eigene Tabellen/ Summen
- EUR-Bewertung nach klarer Regel: Trade-Kurs bei EUR-Paaren, sonst EZB-Referenzkurs (über EUR)
C) Erträge: Ausschüttungen, Dividenden, Zinsen
Im Report enthalten (typisch):
- Dividenden/ Ausschüttungen (Brutto/ Netto, Quellensteuer)
- Zinsen inkl. Guthaben- und Sollzinsen
- Summen nach Währung und ggf. Land
D) Quellensteuer: anrechenbar je Land (DBA-Logik + 25%-Deckelung)
KapitalTax-Logik pro Zahlung (vereinfacht):
- DBA-Maximum je Staat: Deckelung auf den maximal anrechenbaren Satz gemäß offizieller Übersicht. Das BZSt veröffentlicht dazu eine jährlich aktualisierte Übersicht (Stand 1. Januar).
- Obergrenze: zusätzlich Deckelung durch den deutschen Kapitalertragsteuersatz von 25% (Abgeltungsteuer).
- Investmentfonds-Sonderlogik (falls relevant): Berücksichtigung relevanter fondsbezogener Regeln (z. B. Teilfreistellung) auf Basis der von dir hinterlegten Fondsklassifizierung.
Im Report siehst du dazu:
- Land der Zahlung
- einbehaltene Quellensteuer
- maximal anrechenbarer Satz / Deckelung
Weitere Details zur Quellensteuer findest du hier.
E) Investmentfonds & Vorabpauschale (tranchenscharf)
KapitalTax berechnet die Vorabpauschale pro Tranche (Tax Lot) – also getrennt je Kaufzeitpunkt. Das ist entscheidend, weil das Gesetz u. a. zeitanteilige Effekte bei unterjährigem Erwerb vorsieht.
Basiszins (Parameterquelle): Der Basiszins wird vom BMF bekannt gemacht (jährliche Veröffentlichung).
Grundlogik (verkürzt):
- Basisertrag basiert auf Rücknahmepreis/ Börsenkurs zu Jahresbeginn × 70% × Basiszins.
- Deckelung auf den Mehrbetrag (Wertentwicklung + Ausschüttungen).
- Vorabpauschale = max(0, min(Basisertrag , Mehrbetrag) - Ausschüttungen)
So setzt KapitalTax das um (praxisnah):
- Tranchenscharf: Jede Kauf-Tranche separat.
- Zeitanteil im Kaufjahr: Im Jahr des Erwerbs wird die Vorabpauschale um 1/12 je vollem Monat gekürzt, der vor dem Erwerbsmonat liegt.
- Ausschüttungen nach Zuflussdatum: Eine Ausschüttung mindert nur die Tranchen, die zum Zuflusszeitpunkt bereits bestanden.
Feature: Userinputs für
- Bereits bezahlte Vorabpauschalen
- Fondsklassifizierung (s. nächster Abschnitt)
Weitere Details zur Vorabpauschale findest du hier.
F) Fondsklassifizierung
Brokerdaten reichen oft nicht aus, um Fonds zuverlässig zu klassifizieren. Deshalb ist das bei KapitalTax bewusst ein Kontroll-Feature:
Du kannst Fonds kategorisieren als:
- Aktienfonds
- Mischfonds
- Immobilienfonds
- Auslands-Immobilienfonds
- Sonstige Fonds
G) Optionen: Stillhalterprämien, Glattstellung, Verfall, Ausübung, Assignment
KapitalTax bildet typische Optionsereignisse als klar unterscheidbare Events ab – statt unübersichtlicher Broker-Zeilen.
Im Report enthalten (typisch):
- Stillhalterprämien als eigene Einnahmen
- Glattstellung/ Closing als zugehörige Gegenposition
- Wertloser Verfall (Wert = 0) als eindeutiges Ereignis
- Ausübung (Exercise): Optionskosten wirken sich auf die Anschaffungs-/ Veräußerungskosten des Basiswerts aus.
Weitere Details zu Optionen findest du hier.
H) Steuertopf-orientierte Summen & Formulareingaben
KapitalTax erstellt Summen und Tabellen so, dass sie sich an der deutschen Systematik der Kapitalerträge orientieren.
Nutzbar als Inputs für:
Die Anlage KAP ist der Standard-Vordruck für Kapitalerträge nach § 20 EStG (z. B. Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren). Sie wird außerdem genutzt, um z. B. einbehaltene/ anzurechnende Steuern zu erklären bzw. eine Veranlagung (z. B. Günstigerprüfung/ Überprüfung des Steuerabzugs) zu beantragen.
- Dividenden/ Gewinnanteile aus Aktien u. ä.
- Zinsen/ Erträge aus Kapitalforderungen (z. B. Anleihen, Festgeld/ Termingeld, Cash-Zinsen)
- Gewinne/ Verluste aus der Veräußerung von Aktien/ Anleihen/ sonstigen Kapitalanlagen sowie bestimmte Termingeschäfte/ Optionen
- Ausländische Quellensteuer (zur Anrechnung) und Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug (typisch bei ausländischen Brokern)
Die Anlage KAP-INV ist für Investmenterträge (§ 16 InvStG), die nicht dem inländischen Steuerabzug (deutsche Kapitalertragsteuer durch eine inländische Depotbank) unterlegen haben – das ist bei ausländischen Brokern häufig der Regelfall.
- Ausschüttungen des Fonds/ ETF
- Vorabpauschalen
- Gewinne aus der Veräußerung/ Rückgabe von Investmentanteilen
- Praktisch: ETF-/ Fonds-Ausschüttungen, Vorabpauschale und Fonds-Veräußerungsgewinne werden über KAP-INV erklärt, wenn kein deutscher Steuerabzug erfolgte
Die Anlage SO erfasst sonstige Einkünfte. Im Kontext von Wertpapier- und Kryptodepots ist vor allem der Abschnitt 'Private Veräußerungsgeschäfte' nach § 23 EStG relevant. Hier werden insbesondere Gewinne/ Verluste aus der Veräußerung von 'anderen Wirtschaftsgütern' innerhalb der 1-Jahres-Frist erklärt.
- Kryptowerte im Privatvermögen (z. B. Verkauf/ Tausch innerhalb eines Jahres)
- Produkte mit Anspruch auf physische Auslieferung (z. B. Xetra-Gold), die nach BFH-Rechtsprechung steuerlich wie physisches Gold behandelt werden
- Veräußerung/ Einlösung innerhalb eines Jahres als privates Veräußerungsgeschäft; nach Ablauf der Jahresfrist in der Regel nicht steuerbar